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Jugendfischerprüfung von 8. Lebensjahr im Zeitraum der Prüfung an möglich. (Jugendfischereischein gilt nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Angeln nur auf Friedfisch möglich) Beachte: bis zum vollendeten 17. Lebensjahr Prüfungsgebühr = 28,00 € Prüfungsablauf Die Jugendfischereiprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung mit weiteren Prüflingen vor der Prüfungskommission zu den Themen: Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde. Die Dauer des Prüfungsgespräches beträgt pro Prüfling etwa 10 min. |
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Friedfischfischerprüfung vom 14. Lebensjahr im Zeitraum der Prüfung an möglich. (diese Prüfung gilt auf Lebenszeit; der Friedfischfischereischein gilt derzeit nur in Sachsen- Anhalt; Angeln nur auf Friedfisch erlaubt) Beachte: - ab 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Prüfungsgebühr = 28,00 € - ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Prüfungsgebühr = 56,00 € Prüfungsablauf Die Friedfischfischereiprüfung besteht, wie die Jugendfischereiprüfung, aus einer mündlichen Prüfung mit weiterem Prüfungen vor der Prüfungskommission zu den Themen: Fischkunde, Gewässerkunde, Gerätekunde und Rechtskunde. Die Prüfungsdauer des Prüfungsgespräches beträgt pro Prüfling etwa 10 min. |
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Nach § 14 a Fischereiprüfungsordnung erfolgt ab 01.09.2913 die Abnahme der Jugend- und Friedfischfischerprüfung durch die Mitgliedsvereine des Landesanglerverbandes (LAV) Sachsen- Anhalt e.V. im DAFV e.V. und des LAV Sachsen- Anhalt e.V. im VDSF und derren Rechtsnachfolger (Anglervereine), derren die oberer Fischereibehörde nach § 15 b die Durchführung von Lehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung übertragen hat. Die Teilnahme an einem Lehrgang ist nicht erforderlich! Durch die nachfolgend aufgeführten Vereine und den Lektor Herrn Thomas Jaritz aus Leuna OT Horburg- Maßlau werden jedoch Schulungen zur Vorbereitung auf die Jugend- und die Friedfischfischereiprüfung angeboten (freiwillige Teilnahme) Fragen zur Vorbereitung und Abnahme auf die Jugend- bzw. die Friedfischfischerprüfung (Termine, Inhalte, Anlauf, Kosten- separate Prüfungen) Ansprechpartner: gemeinsamer Prüfungsausschuss zur Abnahme der Jugend- und der Friedfischfischerprüfung im Landkreis Saalekreis siehe oben. Prüfungsausschuss des KAV Saalekreis e.V. zur Abnahme der Jugend- und der Friedfischfischerprüfung Lektor: Herr Ernst Bachmann Wallwitzer Str. 13 06193 Wettin-Löbejün OT Nauendorf Schulungen in Halle Trotha, Saale Schule oder Anglerheim Braschwitz oder Vorsitzenden des Prüfungssausschusses Herrn Jürgen Hoyer Mötzlicher Str. 24 06118 Halle/ S. |
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“ große” Fischerprüfung (Fried- und Raubfischangeln erlaubt). kann ab dem 14. Lebensjahr im Zeitpunkt der Prüfung absolviert werden (diese Prüfung gilt auf Lebenszeit, beinhaltet Nachtangeln, Friedfisch- und Raubfischangeln usw.) Die Abnahme dieser Prüfung erfolgt in Zuständigkeit und Eigenverantwortung des Landkreises Saalekreis derzeit in Merseburg. Nach § 31 Abs. 1 des Fischereigesetzes Sachsen- Anhalt ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang mit mindestens 30 Unterrichtsstunden erforderlich (Pflichtlehrgang) Beachte: - ab 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr Prüfungsgebühr = 28,00 € - ab dem vollendeten 18. Lebensjahr Prüfungsgebühr = 56,00 € Prüfungsablauf: - in 2 Stunden müssen 60 Fragen schriftlich beantwortet werden; - zu den Fragen sind 3 Antworten vorgegeben- es muss nur angekreuzt werden ( nur eine Antwort ist richtig) - von den 60 Fragen müssen 45 richtig beantwortet werden, dann wäre die schriftliche Prüfung bestanden; - im Anschluss an die bestandene schriftliche Prüfung erfolgt ein mündlich/ praktisches Gespräch mit vier weiteren Prüflingen vor der Prüfungskommission. Noch am Prüfungstag werden die Fischerprüfungsurkunden bei bestandener schriftlicher und mündlicher Prüfung ausgegeben. Zeitdauer am Prüfungstag: der Prüfling muss abhängig von der Teilnehmerzahl mindestens in die frühen Nachmittagsstunden vor Ort sein (bei Bedarf ist entsprechende Verpflegung mitzubringen) Fragen zum Vorbereitungslehrgang (Termine, Inhalte, Ablauf, Kosten....? Ansprechpartner siehe oben Alle Lektorenverfügen über Schulungsmaterial für Erwachsenen- Jugend- und Friedfischfischerprüfungen! Termine bei den Lektoren vereinbaren. Zum Nachlesen der Informationen zum Ablegen der Fischerprüfung: |
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Unbedingt beachten: Die Fischereiausübung ohne gültigen Fischereischein stellt eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 53 Abs. 1 Nr. 7 Fischereigesetz Land Sachsen- Anhalt), fehlt eine privatrechtliche Fischereierlaubnis (auch Angelkarte genannt), stellt dieses eine Straftat nach § 293 Strafgesetzbuch dar (Fischwilderei), unabhängig davon, ob der Täter im Besitz eines Fischscheines ist! Angeln, ohne Fischereischein und ohne Fischereierlaubnisschein mit sich zu führen (evtl. zu Hause vergessen), ist ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit gemäss § 53 Abs. 1 Nr. 7 Fischereigesetz Land Sachsen- Anhalt) Angelkarten erhält man gegen Vorlage des Fischereischeines beim Eigentümer des Gewässers, oder wenn das Gewässer verpachtet ist, beim Pächter (Fischereiausübungsberechtigter) des Gewässers. Der DAFV hat die meisten Gewässer in den neuen Bundesländern für seine Mitglieder gepachtet. Die Mitgliedschaft im DAFV berechtigt zum Angeln in allen DAFV- Gewässern in Sachsen- Anhalt und mit Zusatzkarte z. Zt. in den Bundesländern Sachsen, Brandenburg, Berlin, Thüringen, Mecklenburg- Vorpommern, Nordrhein- Westfalen und Niedersachsen. Online- Prüfungssimulation gr. Fischerprüfung, Termine .....unter fischerpruefung.sachsen-anhalt.de Quelle: Untere Fischereibehörde Tel: 03461- 401215 Domplatz 02 Zimmer 104 06217 Merseburg |
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